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Unsere Spielanlagen werden mit grösster Sorgfalt entwickelt, um den gesetzlichen Vorgaben voll und ganz zu entsprechen und ein Höchstmass an Sicherheit und Verantwortung zu bieten.
Norm SN EN 1176/1177
Auf einem Spielplatz können durchaus schwere Unfälle vorkommen. Bei den meisten Fällen zeigt sich im Nachhinein, dass gewisse Verantwortlichkeiten nicht wahrgenommen wurden und die Unfälle hätten vermieden werden können.
Es ist daher essenziell, dass sich die Eigentümer eines Spielplatzes auf den Spielgerätehersteller verlassen können.
Wir planen und bauen unsere Spielanlagen gemäss den europäischen Sicherheitsanforderungen SN EN 1176 «Spielplatzgeräte und Spielplatzböden» und SN EN 1177 «Stossdämpfende Spielplatzböden».
Grundsätzlich sind die Normen nicht rechtsverbindlich, können aber, wenn nötig, durch ein Gericht geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Normen als Vergleichsmittel herangezogen werden können und damit überprüft werden kann, ob der Spielplatz dem Stand der Technik entspricht und die normierten Sicherheitsanforderungen erfüllt wurden oder nicht.
Spielplatzhersteller
Als Spielplatzhersteller tragen wir eine bedeutende Verantwortung, um für die Sicherheit, Langlebigkeit und Attraktivität unserer Anlagen zu sorgen. Unsere Verpflichtungen umfassen die Planung, die Materialauswahl, die Herstellung, Installation, Wartung und Inspektion.
Spielplatz-Inhaber
Nichts desto trotz liegt die Verantwortung für die Spielplatz-Sicherheit beim Inhaber.
Das bedeutet, dass der Werkeigentümer für fehlende oder mangelhaftausgeführte Sicherheitsvorkehrungen Haftbar gemacht werden kann. Daher empfehlen wir dringend, dass die Normen SN EN 1176 und SN EN 1177 stets eingehalten werden und die darin enthaltenen regelmässigen Prüfungen und Inspektionen durch fachkundiges Personal durchgeführt wird.
Erziehungsberechtigte
Eltern haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren unmündigen Kinder. Kinder, die tagsüber auf einem Spielplatz spielen, sind zu beaufsichtigen und im Zweifelsfall (übermässige Gefahrensituation) muss von der Aufsichtsperson eingeschritten werden. Die Aufsichtspflicht sollte umso intensiver wahrgenommen werden, je höher das Gefahrenpotenzial des Spielplatzes ist.
Mehr Infos finden Sie hier.
Visuelle Routine Inspektion
Wir empfehlen Betreiber:innen, ihre Spielanlage regelmässig auf offensichtliche Gefahren wie Vandalismusschäden, Witterungseinflüsse oder Abnutzung zu prüfen. So bleibt die Anlage sauber und stabil, und mögliche Mängel können frühzeitig behoben werden.
Operative Inspektion
Ihre Spielanlage sollte alle 1 bis 3 Monate von fachkundigem Personal überprüft werden. Diesen Dienst übernehmen wir gerne für Sie. Dabei untersuchen wir gründlich die Betriebssicherheit, Stabilität sowie Verschleissteile und Verbindungen wie Schrauben und Gelenke.
Jährliche Hauptinspektion
Bei der jährlichen Hauptinspektion kontrolliert eine fachkundige Person den allgemeinen Zustand der Geräte, Fundamente und Oberflächen Ihrer Spielanlage. Es wird geprüft, ob Wartungen und Reparaturen korrekt durchgeführt wurden und ob Witterungseinflüsse, Abnutzung oder Verrotung Schäden verursacht haben.
Weitere Infos finden Sie bei unseren Dienstleistungen.
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