AGB
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Fuchs Thun AG und ihren Kunden. Sie finden auf alle Verträge zwischen den Parteien Anwendung.
1.2 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in der Auftragsbestätigung der Fuchs Thun AG (oder in einem separaten Vertrag schriftlich) festgehalten sind.
2. Preise
2.1 Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die aktuellen Listenpreise der Fuchs Thun AG. Die Fuchs Thun AG behält sich das Recht vor, Produkte und Preise der aktuellen Situation anzupassen. Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich 1 % LSVA-Zuschlag auf dem Bruttobetrag, Montage-/Demontagekosten bauseitig, Lieferung franko ab Nettobetrag Fr. 1'500.- . Es werden keine Skonto-Abzüge gewährt. Keine Rechte an Zeichnungen und Fotos (keine Veröffentlichungen, Kopien sowie Weitergaben an Dritte).
3. Fälligkeit und Verzug
3.1 Ohne anderslautende Vereinbarung hat die Zahlung innert 30 Tagen netto seit Rechnungsstellung zu erfolgen.
3.2 Der Kunde der Fuchs Thun AG gerät mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Eine Mahnung ist für den Beginn der Verzugszinsen nicht notwendig.
3.3 Der geschuldete Verzugszins beträgt 5 %.
4. Verrechnung
4.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die von ihm behauptete(n) und/oder bestehende(n) Forderung(en) mit einer Forderung/mehreren Forderungen der Fuchs Thun AG zu verrechnen.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung durch die Fuchs Thun AG hat grundsätzlich innert der vertraglich vereinbarten Frist zu erfolgen. Sind Zahlungen, vom Kunden zu beschaffende Unterlagen oder Bewilligungen ausständig oder treten unvorhergesehene Ereignisse (insbesondere die in Ziff. 6.4.c genannten Gründe) ein, so steht die Lieferfrist in dieser Zeit still. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für daraus entstandenen Schaden zu verlangen.
5.2 Bei Bestellungen über den Internetshop der Fuchs Thun AG erfolgt die Lieferung gegen Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen netto.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Die Garantie der Fuchs Thun AG für richtige Konstruktion, zweckentsprechende Funktionalität und einwandfreie Ausführung ist zeitlich auf 6 Monate beschränkt.
6.2 Die Fuchs Thun AG haftet in jedem Fall höchstens für einen Schaden in der Höhe von CHF 1'000.--.
6.3 Die Haftung für Mitarbeiter der Fuchs Thun AG wird – ausser für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz – wegbedungen (Art. 100 OR). Die Haftung für Hilfspersonen der Fuchs Thun AG wird für jegliches Verschulden ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).
6.4 Die Haftung der Fuchs Thun AG ist in jedem Fall ausgeschlossen,
a) für alle mittelbaren Schäden, insbesondere auch für entgangenen Gewinn;
b) wenn der Kunde nicht unverzüglich bei der Ausführung der Arbeiten bzw. Auslieferung am vereinbarten Ort, bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, aber spätestens 14 Tage (Posteingang) nach Ausführung der Arbeiten, bzw. Auslieferung, die Schäden gegenüber der Fuchs Thun AG schriftlich vorgebracht hat;
c) wenn ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffe von Hoher Hand oder behördliche Anordnungen verursacht worden ist;
d) wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Kunden hat.
6.5 Die Gewährleistung der Fuchs Thun AG für die von ihr gelieferten Produkte beschränkt sich auf die im Rahmen der in Ziff. 6.1. ff. beschriebene Haftung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Vertragsparteien vereinbaren einen Eigentumsvorbehalt (Art. 715 f. ZGB) der Fuchs Thun AG an den ausgelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Die Fuchs Thun AG ist jederzeit berechtigt, diesen Vorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
7.2 Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises ist der Käufer nicht befugt, den Kaufgegenstand zu verpfänden, zu verkaufen oder zu vermieten.
7.3 Weiter ist der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, der Fuchs Thun AG unverzüglich mitzuteilen, wenn er sein Domizil (Wohn- oder Geschäftssitz) wechselt.
8. Weitere Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Fuchs Thun AG ihre Arbeit abmachungsgemäss durchführen kann. Der Kunde haftet für Verzögerungen, die infolge mangelhafter Bereitstellung von Ressourcen durch den Kunden entstehen. Es werden die ordentlichen Tarife berechnet.
8.2 Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass soweit nötig die behördlichen Bewilligungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
9. Hilfspersonal
9.1 Die Auswahl des Hilfspersonals ist ausschliesslich Sache der Fuchs Thun AG.
10. Vertragsänderungen
Sämtliche Änderungen des Vertrages, die nach Auftragsbestätigung der Fuchs Thun AG vorgenommen werden, bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Für alle im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Montage entstehenden Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Thun (Schweiz) zuständig.
11.2 Es gilt das schweizerische Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Soweit sich einzelne Teile der vorliegenden Vertragsbedingungen oder separat getroffener Vereinbarungen als ungültig erweisen sollten, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

