Wartung und Unterhalt

Eine nachhaltige Kundenbetreuung steht für die Firma Fuchs Thun AG grossgeschrieben. Die Abteilung Reparatur-Service-Unterhalt kümmert sich um Ihr Anliegen auch nach dem Kauf von Spielplatzgeräten. Da die Sicherheit immer mehr an Stellenwert gewinnt, beraten und betreuen wir Sie für alles, was Ihren Spielplatz betrifft. Ob eine telefonische Auskunft oder eine Begehung auf Ihrem Spielplatz, profitieren Sie von einer kompetenten Beratung. Nehmen Sie Kontakt auf mit unserem Herrn Roland Müller, Verantwortlicher R/S/U, denn es lohnt sich, etwas für unsere Kinder - unsere Kunden von morgen - zu tun.

Unsere Monteure sind speziell ausgebildete Profis, nicht nur bezogen auf das handwerkliche Geschick, sondern auch auf die Europäischen Sicherheitsnormen EN 1176 / 1177. Mit den gut ausgerüsteten Servicewagen sind sie in der Lage, sowohl allgemeine Reparaturen der Geräte wie auch anspruchsvolle Spleissarbeiten an Kletterbäumen und allgemeinen Netzen auszuführen. Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Abhol- wie Zustellungsdienst für Kletterbäume an, das heisst: Die Firma Fuchs Thun AG holt den Kletterbaum bei Ihnen ab und repariert diesen über den Winter in unserer eigenen Seilerei. Auf Abruf liefern und montieren wir Ihnen das Gerät, so dass der Kletterbaum auf den Frühlingsbeginn einsatzfähig ist und das Leuchten in den Kinderaugen den Schnee schmelzen lässt.

Geprüfte Sicherheit kann sich sehen lassen

Damit Ihre Kinder sich unbeschwert auf den Spielplätzen austoben können, bietet Ihnen unsere Reparatur-Service-Unterhalt-Abteilung folgende Dienstleistungen an:

  • Überprüfen des Spielplatzes betreffend Europäischen Sicherheitsvorschriften EN 1176 / 1177 (Bestandesaufnahme mit Protokoll)
  • Sanierung
  • Konzipieren und offerieren von Neuanlagen
  • Reparaturen von sämtlichen Geräten (auch Fremdprodukte)
  • Jährliche Wartung durch ausgebildetes Fachpersonal:
    - Kontrolle an Seilen und Netzwerken (Knotenverbindungen, Abnützung, Vandalismus)
    - Prüfung des Holzes auf Fäulnis, Risse und Spriessen)
    - Prüfung des Metalls auf Rost- und Farbschäden
    - Aufhängungen und Gelenke schmieren oder eventuell ersetzen
    - Schraubverbindungen nachziehen
    - Sonstiges wie Sitzbänke, Abfallbehälter und Abschrankungen kontrollieren
    - Sicherheitsbestimmungen kontrollieren nach TÜV / bfu wie Abstände, Sturzräume, Fallschutz, scharfe Kanten und vorstehende Kanten
    - Offerte für grössere Reparaturen oder die zu ersetzenden Spielgeräte
    - Protokoll über die ausgeführten Arbeiten und den Zustand des Spielplatzes
  • Abholdienst von Kletterbäumen für die Reparatur in unserer eigenen Seilerei

Vertrauen verpflichtet! Europäische Sicherheitsnorm EN 1176

Seit dem 1. Januar 1999 hat die Europäische Sicherheitsnorm EN 1176 / 1177 den Status einer Schweizer Norm, welche von der bfu als Richtlinie übernommen wurde. Der Inhaber eines Spielplatzes ist verantwortlich für dessen Sicherheit bezogen auf die Geräte, den stossdämpfenden Böden und die Unterhaltsarbeiten. Es geht in erster Linie nicht nur um Verschuldensfragen, sondern viel mehr um die moralische Verpflichtung.

Gerätesicherheit: Bei gekauften und selbst gebauten Geräten müssen sicherheitstechnische Aspekte (EN 1176 Spielplatzgeräte) eingehalten werden. Beispiel: Alle Schrauben müssen versenkt oder abgedeckt sein. Geländer, Brüstungen und Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Die verschiedenen Geräte müssen so angeordnet sein, dass die vorgeschriebenen Sturz-, Frei- und Fallräume eingehalten werden.

Bodenbeschaffenheit: Die Bodenbeschaffenheit ist von grosser Bedeutung, weil es beim Spielen häufig zu Stürzen kommt. Die Wahl des richtigen Fallschutzes ist in Bezug auf das Gerät wie auch die Fallhöhe zu treffen. Es sollten keine Materialien mit unterschiedlichen Dämpfungseigenschaften im Fallbereich eingesetzt werden.

Unterhaltsarbeiten: Die Unterhaltsarbeiten umfassen Kontrolle, Wartung und Reparatur der Spielgeräte. Die periodische Kontrolle und Wartung wird eingeteilt in:

  • Visuelle Routine-Inspektion (Erkennen von Bruchstellen,Scherben)
  • Operative Inspektion (Überprüfung von Verschleissteilen und der Stabilität der Geräte)
  • Jährliche Hauptinspektion (Kontrolle der Fundamente und der falldämpfenden Bodenbeläge).

Werden Mängel entdeckt, sind diese umgehend zu beheben. Kann durch die Reparatur die erforderliche Sicherheit nicht gewährleistet werden, ist das Gerät umgehend zu entfernen. Es wird empfohlen, alle Kontroll- und Wartungsmassnahmen auf Kontrollblättern festzuhalten und diese für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren.